AVGS

AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Häufige Fragen

Gerne beantworte ich an dieser Stelle die am häufigsten gestellten Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS). Solltest Du ein anderes Anliegen haben oder weitere Informationen zum AVGS benötigen, stehe ich Dir gerne für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. Für eine schnellere Navigation klicke auf Deine Frage und springe direkt zur Antwort.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden. Der AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung. smart coaching & beratung ist zertifizierter Träger für §45 Maßnahmen.

Hierbei geht es um die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt:

  • die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
    (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III)

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt. Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
  • Hast Du bereits die Kündigung erhalten, befindest Dich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.

Wo kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Zur Beantragung des AVGS wende Dich zur Antragstellung und Beratung an den für Dich zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Du erhältst nicht nur den Antrag für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sondern hast gleichzeitig die Möglichkeit, Dich bezüglich der Bedingungen beraten zu lassen.

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gültig?

Die Gültigkeit des AVGS wird nicht mehr laut Gesetz geregelt. Seit dieser Änderung liegt die Festlegung der Gültigkeitsdauer wieder im Ermessen des Bearbeiters der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen erhält ein AVGS eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. In diesen Situationen verliert der AVGS seine Gültigkeit:
  • Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt.
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch andere Faktoren wie beispielsweise Mutterschutz.

Wo kann ich den Aktivierungsgutschein einlösen?

Wenn Du einen Aktivierungsgutschein erhalten hast, kannst Du diesen bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter Deiner Wahl einlösen. Vorausgesetzt ist, dass der sogenannte Bildungsträger und die jeweiligen Module nach AZAV zertifiziert sind. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter sind nach dem dritten Sozialgesetzbuch (§45 SGB III) als förderfähig anerkannt.

AZAV-zertifizierte Bildungsträger können Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Förderung Deiner Weiterbildung annehmen und die Kosten der Weiterbildung mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Kostenträger ist dabei immer die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, der den Aktivierungsgutschein ausgestellt hat.

smart coaching & beratung erfüllt diese Kriterien und ist zertifizierter Träger für berufliche Weiterbildung nach AZAV bzw. AZWV. Wenn Du einen Aktivierungsgutschein hast, kannst Sie bei smart coaching & beratung ein Job- und Karrierecoaching buchen. Gerne berate ich Dich bereits vor Beginn des Coachings und biete Dir ein kostenloses Kennenlerngespräch an.

Was habe ich beim Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zu beachten?

Aktivierungsgutscheine besitzen eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Werden sie innerhalb des individuell festgelegten Zeitrahmens nicht eingelöst, verfallen sie. Ein/e Interessent/in muss sich also innerhalb der Gültigkeit des Gutscheins sowohl für ein Coaching anmelden als auch dieses Coaching antreten.

Für den Fall, dass der Bildungsträger Ihren Aktivierungsgutschein nicht rechtzeitig ausfüllt und an den Kostenträger schickt, verfällt der Anspruch.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einlösen möchte?

In einem persönlichen Gespräch berate ich Dich ausführlich, welche Möglichkeiten im Coaching und im Ablauf gegeben sind. Vereinbare noch heute einen Termin für ein Beratungsgespräch! Du erreichst mich per E-Mail unter info@smart-coaching.training und telefonisch unter 04562 2669906.

Ich freue mich auf Deine Kontaktaufnahme!